Antevo

Ein Unternehmen umfirmieren / Frage 3

Der alte Name: Kann ihn jemand anderes übernehmen?

Das Handelsregister schützt ihn nicht mehr: Der Schutz einer Firma beruht auf ihrem Eintrag, und nach der Umfirmierung ist der alte Name nicht mehr eingetragen. Als Marke bleibt der alte Name beim Unternehmen, solange die Marke eingetragen, verlängert und gebraucht wird. Eine Überwachung meldet Ihnen, wenn jemand einen ähnlichen Namen anmeldet.

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01 / Die Firma

Der Schutz folgt dem Eintrag.

Die im Handelsregister eingetragene und im SHAB veröffentlichte Firma steht dem Berechtigten zum ausschliesslichen Gebrauch zu. (OR Art. 956)

Die Firma einer Gesellschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden. (OR Art. 951) Ist die Umfirmierung eingetragen, gehört der alte Name nicht mehr dazu.

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02 / Die Marke

Eine Marke hält, solange man sie pflegt.

Eine Markeneintragung gilt zehn Jahre ab der Hinterlegung und lässt sich jeweils um zehn Jahre verlängern; die Verlängerungsgebühr des IGE beträgt CHF 550. (MSchG Art. 10; IGE, Schutz verlängern)

Eine Eintragung, die nicht verlängert wird, löscht das IGE. (MSchG Art. 35 Bst. b)

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03 / Gebrauchen oder verlieren

Fünf Jahre ohne Gebrauch.

Wird eine Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebraucht, kann der Inhaber sein Markenrecht nicht mehr geltend machen, ausser es liegen wichtige Gründe für den Nichtgebrauch vor. (MSchG Art. 12 Abs. 1)

Ab fünf Jahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jede Person beim IGE die Löschung wegen Nichtgebrauchs beantragen. (MSchG Art. 35a)

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04 / In Antevo

Überwachen Sie den alten Namen auf neue Anmeldungen.

Ein kostenloses Konto bei Antevo Trademark überwacht einen Namen: Es prüft die Register jeden Tag auf neue Anmeldungen in seiner Nähe und meldet sie, mit einem Ähnlichkeitswert und dem Anmelder. Wo Antevo das Publikationsdatum kennt, nennt es die Widerspruchsfrist nach dem Recht des jeweiligen Amts.

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Quellen

Woher das stammt.

Die Zählung hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechtsberatung. Ob ein neuer Name frei ist und was eine Umfirmierung für Ihre Verträge bedeutet, bestätigt eine Markenanwältin, ein Markenanwalt oder Ihr Rechtsbeistand.

Sie haben den Namen hinter sich gelassen. Wissen Sie, wer ihn aufnimmt.

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