Antevo

Antevo / Ein Unternehmen umfirmieren

Ein neuer Name, dasselbe Unternehmen.

In den zwölf Monaten bis September 2026 änderten in der Schweiz 9’577 Unternehmen den kennzeichnenden Teil ihrer Firma. Eine Umfirmierung ändert den Namen, nicht das Unternehmen, und als Marke schützt der neue Eintrag den neuen Namen nicht. Diese Seiten beantworten die Fragen, die sich unterwegs stellen, jede mit ihren Quellen und einem Ort in Antevo, um zu handeln.

Zu den Fragen ↓

Die Zeichnung: Eine Unternehmenslinie läuft ohne Unterbruch ins Handelsregister. Auf halbem Weg ändert sich der Name, vom alten zum neuen; das Unternehmen bleibt dasselbe, mit derselben Identifikationsnummer. Darunter die umfirmierten Unternehmen nach Rechtsform.

Umfirmiert, nach Rechtsform
  1. GmbH3’590
  2. AG3’458
  3. Einzelunternehmen2’158
  4. Andere Rechtsformen371

Handelsregister

9’577

Unternehmen änderten in den zwölf Monaten bis September 2026 den kennzeichnenden Teil ihrer Firma. Als Marke schützt der neue Eintrag den neuen Namen nicht.

Antevo-Zählung der SHAB-Publikationen · Stand 18. Oktober 2026Quellen 1

01 / Die Fragen

Fünf Fragen, beantwortet.

Eine Antevo-Zählung der Firmenänderungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt und die Regeln von fedlex.admin.ch und vom IGE, jeweils mit der Quelle auf der Seite.

  1. 01Ist der neue Name als Marke frei?Das Handelsregister sagt es Ihnen nicht. Ein neuer Eintrag schützt einen Namen nicht als Marke, und das IGE trägt Marken ein, ohne sie auf Kollisionen zu prüfen.
  2. 02Ändert die Umfirmierung, wem die alten Marken gehören?Nein. Das Unternehmen bleibt dieselbe Rechtseinheit und behält seine Marken. Das Markenregister zeigt den alten Namen, bis die Änderung gemeldet ist, und das ist kostenlos.
  3. 03Was geschieht mit dem alten Namen? Kann ihn jemand anderes übernehmen?Das Handelsregister schützt ihn nicht mehr, sobald die Umfirmierung eingetragen ist. Als Marke bleibt er beim Unternehmen, solange die Marke eingetragen, verlängert und gebraucht wird.
  4. 04Muss ich die Marke neu anmelden?Für den neuen Namen ja: Eine eingetragene Marke lässt sich nicht ändern, der neue Name braucht eine eigene Anmeldung. Marken, die ihren Namen behalten, brauchen nur den neuen Inhabernamen.
  5. 05Was ändert sich im Register, auf Papier und in Verträgen?Zuerst die Statuten, dann der Eintrag: Eine Umfirmierung wird mit der Publikation im SHAB wirksam. Danach tragen Briefe und Rechnungen den neuen Namen vollständig; das Unternehmen selbst bleibt dasselbe.

02 / In Antevo

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Quellen

Woher das stammt.

Die Zählung hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechtsberatung. Ob ein neuer Name frei ist und was eine Umfirmierung für Ihre Verträge bedeutet, bestätigt eine Markenanwältin, ein Markenanwalt oder Ihr Rechtsbeistand.

  1. SHAB: Schweizerisches Handelsamtsblatt, Mutationen im Handelsregister (Rubrik HR02), Grundlage der Antevo-Zählungwww.shab.ch ↗
  2. fedlex.admin.ch: Handelsregisterverordnung (HRegV), SR 221.411, Art. 116www.fedlex.admin.ch ↗
  3. IGE: Unternehmensgründungwww.ige.ch ↗

Antevo-Zählung der Mutationen im Handelsregister (Rubrik HR02), publiziert im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026, deren Titel eine neue Firma ausweist. Jedes Unternehmen wird einmal gezählt, und nur dort, wo sich der kennzeichnende Teil der Firma geändert hat: nicht bloss die Rechtsform, die Gross- und Kleinschreibung oder der Zusatz «in Liquidation». Zweigniederlassungen sind ausgenommen. Die Rechtsform ergibt sich bei AG und GmbH aus der Firma, bei allen anderen aus dem Registereintrag. Stand 18. Oktober 2026. Nur Zählungen: Kein Unternehmen wird genannt.

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