Glossar / Unternehmen und Register
SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt)
Das Schweizerische Handelsamtsblatt: SHAB auf Deutsch, FOSC auf Französisch, FUSC auf Italienisch. Die Einträge ins Handelsregister werden darin elektronisch veröffentlicht und mit der Veröffentlichung wirksam, und auch die übrigen gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen erscheinen dort, etwa der Schuldenruf einer Gesellschaft in Liquidation.
Verfasst von Antevo · 19. Oktober 2026
Zum Beispiel01 / In der Praxis
Illustratives Beispiel; die Namen sind Platzhalter, die Fakten erfunden. Die A AG ändert ihren Namen in B AG. Das Register trägt die Änderung ein, und das SHAB veröffentlicht sie unter den Mutationen: Ab diesem Tag gilt der neue Name (OR Art. 936a Abs. 1), und niemand kann einwenden, ihn nicht gekannt zu haben (OR Art. 936b Abs. 1). Zwei Jahre später wird die Gesellschaft aufgelöst. Das SHAB bringt die Auflösung, den Schuldenruf an Gläubiger mit unbekanntem Wohnort (OR Art. 742 Abs. 2) und am Ende die Löschung, sodass Käufer und Gläubiger die ganze Abfolge der Reihe nach lesen können.
Einträge. Die Einträge ins Handelsregister werden im SHAB elektronisch veröffentlicht und mit der Veröffentlichung wirksam. (OR Art. 936a Abs. 1)
Alle weiteren Bekanntmachungen. Ebenso erfolgen alle gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen elektronisch im SHAB. In einer Liquidation etwa werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, unbekannte durch Bekanntmachung im SHAB. (OR Art. 936a Abs. 2 und 742 Abs. 2)
Kenntnis. Ist eine Tatsache ins Handelsregister eingetragen, kann niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt. (OR Art. 936b Abs. 1)
Wo man es liest. Das SHAB erscheint online auf shab.ch, herausgegeben vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Seine Handelsregistermeldungen sind nach Rubriken geordnet, darunter Neueintragungen (HR01), Mutationen (HR02) und Löschungen (HR03). (SHAB)
02 / In Antevo
Wo Sie dem Begriff
begegnen.
Antevo zählt SHAB-Meldungen für die Momente: Neueintragungen für die Gründung, Namensänderungen für die Umfirmierung, Löschungen und Liquidationen für die Schliessung. Die Umfirmierung zeigt, wie ein neuer Name am Tag der Veröffentlichung im SHAB gilt.
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04 / Quellen
Woher das stammt.
Primärquellen für die Definition oben. Einordnung, keine Beratung: Was eine Entscheidung trägt, bestätigt Ihre Beraterin, Ihr Berater oder Ihr Rechtsbeistand.
