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Glossar / Unternehmen und Register

Liquidation

Die Abwicklung einer Gesellschaft, nachdem sie aufgelöst worden ist. Die Gesellschaft behält ihre Rechtspersönlichkeit und ihre Firma, mit dem Zusatz «in Liquidation», während die Liquidatoren die laufenden Geschäfte beenden, die Aktiven verwerten, die Verpflichtungen erfüllen und den Rest verteilen. Am Ende steht die Löschung im Handelsregister.

Verfasst von Antevo · 19. Oktober 2026

Zum Beispiel

01 / In der Praxis

Illustratives Beispiel; die Namen sind Platzhalter, die Fakten erfunden. Die Aktionäre der A AG beschliessen ihre Auflösung. Das Register trägt die Auflösung, die Liquidatoren und die Firma «A AG in Liquidation» ein (HRegV Art. 63 Abs. 3), und das SHAB veröffentlicht den Schuldenruf. Die Liquidatoren verkaufen die Marke der Gesellschaft schriftlich an eine Käuferin, und die Übertragung wird im Markenregister eingetragen (MSchG Art. 17 Abs. 2). Ein Jahr nach dem Schuldenruf verteilen sie das verbleibende Vermögen (OR Art. 745 Abs. 2) und melden das Ende der Liquidation dem Register (OR Art. 746).

Auflösung. Eine Gesellschaft wird unter anderem durch Beschluss der Generalversammlung, durch die Eröffnung des Konkurses oder durch Urteil des Gerichts aufgelöst, und die Auflösung muss ins Handelsregister eingetragen werden. (OR Art. 736 und 737)

«in Liquidation». In Liquidation behält die Gesellschaft ihre juristische Persönlichkeit und ihre Firma, mit dem Zusatz «in Liquidation». (OR Art. 739 Abs. 1)

Die Liquidatoren. Die Liquidatoren beendigen die laufenden Geschäfte, verwerten die Aktiven und erfüllen die Verpflichtungen der Gesellschaft; wenn die Generalversammlung nichts anderes angeordnet hat, dürfen sie Aktiven auch freihändig verkaufen. (OR Art. 743 Abs. 1 und 4)

Zuerst die Gläubiger. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, unbekannte durch Bekanntmachung im SHAB. Das Vermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf verteilt werden, oder nach drei Monaten, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind. (OR Art. 742 Abs. 2 und 745 Abs. 2–3)

02 / In Antevo

Wo Sie dem Begriff
begegnen.

Die Schliessung stellt Liquidation und Löschung nebeneinander, zählt beide aus SHAB-Meldungen und folgt den Marken der Gesellschaft, die mit dem Geschäft oder einzeln verkauft werden können.

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03 / Verwandte Begriffe

Weiter lesen.

04 / Quellen

Woher das stammt.

Primärquellen für die Definition oben. Einordnung, keine Beratung: Was eine Entscheidung trägt, bestätigt Ihre Beraterin, Ihr Berater oder Ihr Rechtsbeistand.

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