Glossar / Unternehmen und Register
Löschung im Handelsregister
Der Eintrag, der die Spur einer Gesellschaft im Handelsregister beendet. Ist eine Liquidation abgeschlossen, melden die Liquidatoren dies an, und das Register löscht die Gesellschaft und trägt den Grund ein; eine Rechtseinheit ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven löscht das Register selbst. Wie jeder Eintrag wird die Löschung mit ihrer Veröffentlichung im SHAB wirksam.
Verfasst von Antevo · 19. Oktober 2026
Zum Beispiel01 / In der Praxis
Illustratives Beispiel; die Namen sind Platzhalter, die Fakten erfunden. Die A AG ist seit einem Jahr in Liquidation. Ihre Liquidatoren melden die Löschung an und weisen nach, dass die Gläubiger wie vorgeschrieben im SHAB aufgefordert wurden (HRegV Art. 65 Abs. 1). Weil es eine AG ist, macht das Register den Steuerbehörden des Bundes und des Kantons Mitteilung und löscht die Gesellschaft erst mit deren Zustimmung (HRegV Art. 65 Abs. 2). Die Löschung wird mit ihrem Grund eingetragen (HRegV Art. 65 Abs. 3). Zwei Jahre später taucht ein nicht verwerteter Vermögenswert auf: Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann beim Gericht die Wiedereintragung beantragen (OR Art. 935), und die Gesellschaft kehrt mit ihrer alten UID zurück (HRegV Art. 116 Abs. 3).
Nach einer Liquidation. Nach Beendigung der Liquidation melden die Liquidatoren das Erlöschen der Firma beim Handelsregisteramt an. Eine AG löscht das Register erst, wenn die Steuerbehörden des Bundes und des Kantons zugestimmt haben, und es trägt den Löschungsgrund ein. (OR Art. 746; HRegV Art. 65)
Ohne Liquidation. Eine Rechtseinheit ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven löscht das Register selbst, sobald weder sie noch andere Betroffene, aufgefordert durch Publikation im SHAB, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend gemacht haben. (OR Art. 934)
Der Name. Der Schutz einer Firma beruht auf ihrem Eintrag; die Firma einer gelöschten Gesellschaft steht neuen Firmen deshalb nicht mehr im Weg. Eine eingetragene Marke ist anders: Das IGE löscht eine Marke, wenn der Inhaber es beantragt, wenn sie nicht verlängert wird, wenn ein Gericht sie für nichtig erklärt oder wenn ein Antrag auf Löschung gutgeheissen wird. Die Löschung des Inhabers aus dem Handelsregister steht nicht auf dieser Liste. (OR Art. 951 und 956; MSchG Art. 35)
Nicht immer das Ende. Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann beim Gericht die Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft beantragen, etwa wenn Aktiven nicht verwertet oder verteilt wurden. Ihre UID wird keiner anderen zugeteilt und kehrt mit ihr zurück. (OR Art. 935; HRegV Art. 116 Abs. 3)
02 / In Antevo
Wo Sie dem Begriff
begegnen.
Die Schliessung zeigt, was Gläubiger und Käufer im Register sehen, von der Auflösung bis zur Löschung mit ihrem Grund, und zählt die im SHAB veröffentlichten Löschungen.
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04 / Quellen
Woher das stammt.
Primärquellen für die Definition oben. Einordnung, keine Beratung: Was eine Entscheidung trägt, bestätigt Ihre Beraterin, Ihr Berater oder Ihr Rechtsbeistand.
