Antevo

Ein Unternehmen umfirmieren / Frage 1

Ist der neue Name als Marke frei?

Das Handelsregister sagt es Ihnen nicht. Ein neuer Name im Handelsregister ist durch diesen Eintrag nicht als Marke geschützt, und das IGE trägt Marken ein, ohne sie mit älteren zu vergleichen. Ob eine Marke im Weg steht, klären Sie, bevor der neue Name an der Tür steht.

01 / Antevo-Zählung

Wie viele Unternehmen einen neuen Namen wählen.

9’577

Unternehmen änderten von Oktober 2025 bis September 2026 den kennzeichnenden Teil ihrer Firma: 3’458 AG, 3’590 GmbH, 2’158 Einzelunternehmen und 371 mit anderer Rechtsform.

2’224

davon von Juli bis September 2026, gezählt nach ihrer letzten Publikation zur Firmenänderung.

Antevo-Zählung der Mutationen im Handelsregister (Rubrik HR02), publiziert im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026, deren Titel eine neue Firma ausweist. Jedes Unternehmen wird einmal gezählt, und nur dort, wo sich der kennzeichnende Teil der Firma geändert hat: nicht bloss die Rechtsform, die Gross- und Kleinschreibung oder der Zusatz «in Liquidation». Zweigniederlassungen sind ausgenommen. Die Rechtsform ergibt sich bei AG und GmbH aus der Firma, bei allen anderen aus dem Registereintrag. Stand 18. Oktober 2026. Nur Zählungen: Kein Unternehmen wird genannt.

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02 / Zwei Register

Der Eintrag ist keine Marke.

Das Handelsregister. Mit dem Handelsregistereintrag ist ein Firmenname nicht automatisch auch als Marke geschützt: Markenschutz entsteht nur mit der Eintragung im Markenregister, das das IGE führt. (IGE, Unternehmensgründung)

Vor dem Eintrag. Eine geschützte Marke und eine Firma können kollidieren. Das IGE empfiehlt deshalb, vor dem Eintrag zu prüfen, ob ein identischer oder ähnlicher Name bereits als Marke geschützt ist. (IGE)

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03 / Was das IGE prüft

Niemand prüft für Sie.

Das IGE trägt eine Marke ein, ohne zu prüfen, ob sie mit älteren Marken, Firmennamen oder Domainnamen kollidiert, und empfiehlt, selbst zu recherchieren oder recherchieren zu lassen. (IGE, Kollisionsgefahr)

Ein Konflikt setzt keinen identischen Namen voraus: Eine ähnliche Marke für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen genügt, wenn daraus eine Verwechslungsgefahr entsteht, und geltend machen kann das nur der Inhaber der älteren Marke. (MSchG Art. 3 Abs. 1 und 3)

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04 / In Antevo

Prüfen Sie den neuen Namen, bevor Sie ihn ankündigen.

Die kostenlose Prüfung durchsucht über 50 Markenregister und listet die Marken in der Nähe des Namens auf, mit Amt, Status und dem Inhaber, wenn es eine Firma ist; eine Privatperson erscheint als «Privatperson als Anmelder». Sie ist eine erste Sichtung, kein Freigabegutachten: Das letzte Wort hat eine vollständige Recherche durch eine Markenanwältin oder einen Markenanwalt. Kein Konto nötig; die Antwort erscheint auf dieser Seite.

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Quellen

Woher das stammt.

Die Zählung hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechtsberatung. Ob ein neuer Name frei ist und was eine Umfirmierung für Ihre Verträge bedeutet, bestätigt eine Markenanwältin, ein Markenanwalt oder Ihr Rechtsbeistand.

Ein neuer Name ist eine neue Recherche. Beginnen Sie sie hier.

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