Glossar / Unternehmen und Register
Firma und Marke
Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist; die Marke ist ein Zeichen, das beim IGE für ein Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen eingetragen ist. Es sind verschiedene Rechte: Der Eintrag schützt die Firma für den eigenen Gebrauch des Unternehmens, und nur eine Markeneintragung schützt den Namen als Marke.
Verfasst von Antevo · 19. Oktober 2026
Zum Beispiel01 / In der Praxis
Illustratives Beispiel; die Namen sind Platzhalter, die Fakten erfunden. Die A GmbH ist im Handelsregister eingetragen und tritt zwei Jahre lang unter ihrem Namen auf, ohne eine Marke zu hinterlegen. Dann hinterlegt ein fremdes Unternehmen UNTERNEHMEN A beim IGE für dieselben Dienstleistungen. Das IGE prüft neue Marken nicht gegen Firmennamen, und die A GmbH kann gegen die Eintragung keinen Widerspruch erheben: Der Widerspruch stützt sich auf eine ältere Marke (MSchG Art. 31 Abs. 1). Sie darf den Namen im bisherigen Umfang weiter gebrauchen (MSchG Art. 14 Abs. 1); alles Weitere ist eine Frage für ihren Rechtsbeistand. Hätte sie zuerst hinterlegt, stünde das Markenrecht ihr zu (MSchG Art. 6).
Die Firma. Die im Handelsregister eingetragene und im SHAB veröffentlichte Firma steht dem Berechtigten zu ausschliesslichem Gebrauch zu. Wer durch unbefugten Gebrauch beeinträchtigt wird, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen. (OR Art. 956)
Unterscheidbar in der ganzen Schweiz. Die Firma einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen in diesen Rechtsformen deutlich unterscheiden. (OR Art. 951)
Die Marke. Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Register und steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt. Der Inhaber kann anderen den Gebrauch eines kollidierenden Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen verbieten, auch auf Geschäftspapieren und in der Werbung. (MSchG Art. 5, 6 und 13)
Wo sie sich treffen. Mit dem Handelsregistereintrag ist der Firmenname nicht automatisch als Marke geschützt, und er schützt nur beschränkt davor, dass Dritte den Namen für ihre Produkte verwenden. Das IGE empfiehlt deshalb, vor dem Eintrag ins Handelsregister abzuklären, ob identische oder ähnliche Namen bereits als Marke geschützt sind. (IGE, Unternehmensgründung)
02 / In Antevo
Wo Sie dem Begriff
begegnen.
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04 / Quellen
Woher das stammt.
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