Ein Unternehmen gründen / Frage 2
Schützt das Handelsregister den Namen?
Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Recherche ist ein Ausgangspunkt, kein Freigabegutachten.
Nur beschränkt. Die eingetragene Firma steht dem Unternehmen zum Gebrauch zu, und anderen kann der unbefugte Gebrauch untersagt werden. Zur Marke wird der Name dadurch nicht: Diesen Schutz gibt nur das Markenregister, das das IGE führt.
01 / Antevo-Zählung
Wie viele Namen ins Register kommen.
Neueintragungen im Schweizer Handelsregister, publiziert im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von Oktober 2025 bis September 2026: Gesellschaften, Einzelunternehmen, Zweigniederlassungen, Vereine und Stiftungen.
Neueintragungen von Juli bis September 2026. Zum Vergleich: Im selben Quartal wurden in der Schweiz 5’462 nationale Markenanmeldungen eingereicht, von Inhabern jeder Art.
Antevo-Zählung der Publikationen zu Neueintragungen (Rubrik HR01) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026, jede Publikation einmal gezählt; Stand 17. Oktober 2026. Die Zählung umfasst alle Rechtsformen einschliesslich Zweigniederlassungen und folgt dem Publikationsdatum, das einige Tage nach dem Eintrag im kantonalen Register liegt. Markenanmeldungen: nationale Anmeldungen im Schweizer Register (Swissreg, IGE) mit Hinterlegungsdatum im selben Quartal, aus unserer Auswertung vom 16. Oktober 2026. Nur Zählungen: Keine Firma und kein Inhaber wird genannt.
Einen Markennamen prüfen ↑02 / Was der Eintrag gibt
Eine Firma zum Gebrauch des Unternehmens.
Die im Handelsregister eingetragene und im SHAB veröffentlichte Firma steht dem Berechtigten zu ausschliesslichem Gebrauch zu. Wer durch unbefugten Gebrauch beeinträchtigt wird, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen. (OR Art. 956)
Die Firma einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen in diesen Rechtsformen deutlich unterscheiden. (OR Art. 951)
Einen Markennamen prüfen ↑03 / Was er nicht gibt
Ein Name, keine Marke.
Mit dem Handelsregistereintrag ist der Firmenname nicht automatisch als Marke geschützt, und er schützt nur beschränkt davor, dass Dritte den Namen für ihre Produkte verwenden. (IGE, Unternehmensgründung)
Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt. Der Inhaber kann anderen den Gebrauch eines kollidierenden Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen verbieten, auch auf Geschäftspapieren und in der Werbung. (MSchG Art. 6 und 13)
Das IGE empfiehlt deshalb, vor dem Eintrag ins Handelsregister abzuklären, ob identische oder ähnliche Namen bereits als Marke geschützt sind. (IGE, Unternehmensgründung)
Einen Markennamen prüfen ↑04 / In Antevo
Zuerst die Markenregister, dann das Handelsregister.
Die kostenlose Prüfung durchsucht über 50 Markenregister und listet die Marken in der Nähe des Namens auf, mit Amt, Status und dem Inhaber, wenn es eine Firma ist. Sie dauert eine Minute, braucht kein Konto, und die Antwort erscheint auf dieser Seite.
Einen Markennamen prüfen ↑Quellen
Woher das stammt.
Die Zählungen hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechtsberatung. Ob ein Name frei ist und wie er sich schützen lässt, bestätigt eine Markenanwältin oder ein Markenanwalt.
