Nachfolge und Verkauf / Frage 4
Ein Notfallplan für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Ein Unfall oder eine Krankheit darf die Firma nicht handlungsunfähig machen. Ein Notfallplan beantwortet drei Fragen im Voraus: Wer entscheidet für Sie, wie bleibt das Unternehmen handlungsfähig, und wie sind Nachfolge und Erbe geregelt? Die UBS vergleicht ihn mit einer «Patientenverfügung für das Unternehmen».
Kostenpflichtige Angebote ab CHF 19 im Monat · Ob der Tresor enthalten ist, hängt vom Angebot ab · Die Anwendung ist auf Englisch
01 / Wer für Sie entscheidet
Bestimmen Sie die Person, solange Sie es können.
Wer handlungsfähig ist, kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge oder die Vertretung im Rechtsverkehr zu übernehmen: der Vorsorgeauftrag. (ZGB Art. 360)
Er muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet sein. Auf Antrag trägt das Zivilstandsamt ein, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist. (ZGB Art. 361)
Ihre private Übersicht öffnen02 / Wie die Firma handlungsfähig bleibt
Jemand muss zeichnen können.
Eine Aktiengesellschaft muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können, die Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor ist; bei einer GmbH durch einen Geschäftsführer oder Direktor. (OR Art. 718 Abs. 4, Art. 814 Abs. 3)
Sind das nur Sie, hält der Plan fest, wer einspringt, welche Zeichnungsrechte diese Person braucht und wo sie Statuten, Aktionärbindungsvertrag, Bankvollmachten, Versicherungspolicen und die wichtigsten Verträge findet.
Ihre private Übersicht öffnen03 / Nachfolge und Erbe
Mehr Spielraum seit 2023.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Für Nachkommen waren es vorher drei Viertel, und die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. (ZGB Art. 470–471; AS 2021 312)
Damit ist ein grösserer Teil des Nachlasses frei verfügbar, was zählen kann, wenn eine Person allein die Firma übernehmen soll. Testament, allfälliger Erb- oder Ehevertrag und Aktionärbindungsvertrag werden zusammen gelesen; ob sie zusammenpassen, bestätigt eine Notarin oder ein Anwalt.
Ihre private Übersicht öffnen04 / In Antevo
Ein privater Ort für die Unterlagen hinter dem Plan.
Legen Sie Kopien der Dokumente, auf die sich der Plan stützt, in einem privaten Tresor ab, neben Ihren Anlagen, Immobilien und Privatbeteiligungen in der privaten Übersicht, und halten Sie fest, wo jedes Original liegt. Beim Hochladen können Sie ein Dokument versiegeln: Es wird in Ihrem Browser verschlüsselt, mit einem Schlüssel, den nur Sie haben, und Antevo kann es nicht öffnen. Ein versiegeltes Dokument öffnet sich nur mit Ihrem Schlüssel; bewahren Sie deshalb auf, was eine Stellvertretung braucht, wo sie es erreicht.
Ihre private Übersicht öffnenQuellen
Woher das stammt.
Die Studie hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechts-, Steuer-, Erbschafts- oder Anlageberatung. Alles, worauf eine Entscheidung beruht, bestätigt Ihre Anwältin, Ihr Notar oder Ihre Steuerfachperson.
