Nachfolge und Verkauf / Frage 2
Ist mein Unternehmen bereit für einen externen Käufer?
Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Recherche ist ein Ausgangspunkt, kein Freigabegutachten.
Ein Käufer bezahlt für ein Unternehmen, das ohne Sie läuft und sich sauber von Ihren privaten Angelegenheiten trennen lässt. Drei Dinge entscheiden das früh: betriebsfremde Vermögenswerte, die Dokumentation und die Frage, wem die Rechte gehören, die das Unternehmen nutzt, angefangen bei seinem Namen.
01 / Betriebsfremde Vermögenswerte
Trennen, was der Käufer nicht kauft.
Immobilien, Grundstücke oder eine private Sammlung in der Firma will ein Käufer nicht bezahlen, und sie erschweren die Preisfindung. Die UBS rät, sie vor dem Verkauf zu regeln. (UBS Nachfolgestudie 2026)
In ihren Fragen für Verkäufer nennt die UBS ausserdem überschüssige Liquidität und Beteiligungen, zu prüfen mit Steuerfachleuten, zusammen mit Rechtsform und Zeitpunkt des Verkaufs. (UBS, Firma verkaufen)
Einen Markennamen prüfen ↑02 / Dokumentation
Übertragbar ist, was festgehalten ist.
Eine saubere, vollständige Dokumentation der internen und externen Abläufe und Verträge macht ein Unternehmen übertragbar, so die UBS. (UBS Nachfolgestudie 2026)
Jeder Vertrag, auf den das Geschäft angewiesen ist, wird ein Käufer lesen: Kunden- und Lieferantenverträge, Mietverträge, Lizenzen. Dasselbe gilt für die Rechte an seinem Namen.
Einen Markennamen prüfen ↑03 / Wem der Name gehört
Die Marke ist ein Wert, wenn die Firma sie hält.
Die Rechtsvertretung eines Käufers liest das Markenregister. Es nennt den Inhaber, die geschützten Waren und Dienstleistungen und die Fristen. Ist der Inhaber die Gründerin oder der Gründer statt der Firma, oder deckt das Verzeichnis nicht mehr ab, was das Unternehmen verkauft, kommt das in der Due Diligence auf den Tisch.
Nach unserer Auswertung nennen 37 % der von Juli bis September 2026 in der Schweiz eingereichten Markenanmeldungen einen Inhaber ohne Rechtsform einer Gesellschaft, meist eine Privatperson.
Antevo-Auswertung der nationalen Markenanmeldungen im Schweizer Register (Swissreg, IGE) mit Hinterlegungsdatum vom 1. Juli bis 30. September 2026, dem jüngsten vollen Quartal, das unsere Kopie des Registers nahezu vollständig enthält; Stand 16. Oktober 2026. Ein Inhabername gilt als mit Rechtsform, wenn er eine bekannte Gesellschafts- oder Organisationsform enthält (AG, GmbH, SA, Sàrl, Sagl, Ltd, Genossenschaft, Stiftung, Verein und weitere). Die Regel ist vorsichtig angelegt: Eine Firma, deren Rechtsform sie nicht erkennt, zählt als ohne, der Anteil kann also leicht zu hoch ausfallen. Adresse und Vertretung wie vom IGE erfasst; die 429 Anmeldungen ohne erfasste Adresse fehlen in den Zahlen zu Schweizer Adressen. Nur Zählungen: Kein Inhaber wird genannt.
Einen Markennamen prüfen ↑04 / In Antevo
Beginnen Sie mit dem Namen, den der Käufer prüfen wird.
Die kostenlose Prüfung durchsucht über 50 Markenregister und listet die Marken in der Nähe Ihres Namens auf, mit Amt und Status, und mit dem Inhaber, wenn es eine Firma ist. Privatpersonen werden nie genannt: Das Ergebnis lautet dann «Privatperson als Anmelder». Ist das Ihre eigene Marke, ist es das Erste, was Sie mit Ihrer Rechtsvertretung besprechen. Kein Konto nötig; die Antwort erscheint auf dieser Seite.
Einen Markennamen prüfen ↑Quellen
Woher das stammt.
Die Studie hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechts-, Steuer-, Erbschafts- oder Anlageberatung. Alles, worauf eine Entscheidung beruht, bestätigt Ihre Anwältin, Ihr Notar oder Ihre Steuerfachperson.
