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Ein Family Office aufbauen / Frage 1

Single oder Multi Family Office: Was ist der Unterschied?

Das Schweizer Recht kennt keinen der beiden Begriffe. Es fragt, wessen Vermögen ein Office verwaltet. Ein Office, das ausschliesslich Vermögen von mit ihm wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen verwaltet, untersteht dem Finanzinstitutsgesetz nicht. Eines, das gewerbsmässig Vermögen für andere verwaltet, ist Vermögensverwalter und braucht eine Bewilligung der FINMA.

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01 / Die Linie des Gesetzes

Familiäre Verbundenheit, nicht das Etikett.

Dem Finanzinstitutsgesetz nicht unterstellt sind Personen, die ausschliesslich Vermögenswerte von mit ihnen wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen verwalten. (FINIG Art. 2 Abs. 2 Bst. a)

Als familiär verbunden gelten unter anderem Blutsverwandte und Verschwägerte in gerader Linie, solche in der Seitenlinie bis zum vierten Grad, Ehegatten und eingetragene Partner, Miterben bis zur Teilung und Personen in dauernder Lebensgemeinschaft mit dem Vermögensverwalter. (FINIV Art. 4 Abs. 1)

Auch ein Office in Form einer Gesellschaft ist erfasst, wenn es von Familienmitgliedern beherrscht wird oder von einem Trust oder einer Stiftung, die ein Familienmitglied errichtet hat. Gemeinnützige Einrichtungen unter den Begünstigten ändern daran nichts. (FINIV Art. 4 Abs. 2–3)

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02 / Die andere Seite

Vermögen anderer Familien macht es zum Vermögensverwalter.

Als Vermögensverwalter gilt, wer gewerbsmässig im Namen und für Rechnung von Kunden Vermögen verwaltet. (FINIG Art. 17 Abs. 1) Er braucht eine Bewilligung der FINMA und darf erst danach ins Handelsregister eingetragen werden. (FINIG Art. 5)

Nach der Bewilligung überwacht ihn laufend eine Aufsichtsorganisation, die ihrerseits von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt wird. (FINIG Art. 61; FINMA)

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03 / Was ein Name verrät

Der Name sagt es nicht.

288 aktive Firmen sind in der Schweiz mit «Family Office» im Namen eingetragen.

Antevo-Zählung aus Zefix Open Data (Zentraler Firmenindex des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister, opendata.swiss), abgerufen am 17. Oktober 2026: aktive Einträge im Handelsregister, deren eingetragener Name «Family Office» enthält, auch geschrieben «Familyoffice» oder «Office familial», ohne jene in Liquidation, nach dem Kanton des Sitzes. Alle Rechtsformen zählen. Ein Name sagt nichts über das Geschäft: Die Zählung umfasst Offices, die einer Familie dienen, und solche, die mehreren dienen, und sie verfehlt Family Offices, deren Name es nicht sagt. Nur Zählungen: Keine Firma wird genannt.

Den Namen wählen die Gründer; er zeigt nicht, ob das Office einer Familie dient oder mehreren. Das hängt davon ab, wessen Vermögen es verwaltet.

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04 / In Antevo

Sprechen Sie mit uns, vertraulich.

Antevo Mandates ist eine Morgenlage für unabhängige Vermögensverwalter, Family Offices und Wealth-Teams, mit Kundenkontext und Belegen, bereit für Ihre eigene Beurteilung. Schreiben Sie uns zu Ihrem Office: eine kurze, persönliche Anfrage, schriftlich beantwortet.

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Quellen

Woher das stammt.

Die Zählung hinter den Zahlen und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechts-, Aufsichts- oder Steuerberatung. Ob und wie die Regeln für Ihr Office gelten, bestätigt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Wissen Sie, auf welcher Seite der Linie Sie stehen, bevor Sie aufbauen.

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