Antevo

Erben und vererben / Frage 1

Wer erbt von Gesetzes wegen, und was hat sich 2023 geändert?

Ohne Testament entscheidet das Gesetz. Zuerst erben die Nachkommen, und ein überlebender Ehegatte oder eine eingetragene Partnerin oder ein eingetragener Partner erbt neben ihnen: die Hälfte des Nachlasses, wenn Nachkommen da sind. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs statt drei Viertel, und Eltern haben keinen mehr.

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Antevo Wealth+ · Mehrere Haushalte und Gesellschaften, mit den Begünstigten und der Nachlassstruktur abgebildet

01 / Die Reihenfolge

Was das Gesetz vorsieht.

Die nächsten Erben sind die Nachkommen; die Kinder erben zu gleichen Teilen. (ZGB Art. 457) Fehlen Nachkommen, geht die Erbschaft an den Stamm der Eltern. (ZGB Art. 458)

Ein überlebender Ehegatte oder eine eingetragene Partnerin oder ein eingetragener Partner erhält neben Nachkommen die Hälfte, neben dem elterlichen Stamm drei Viertel und sonst die ganze Erbschaft. (ZGB Art. 462)

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02 / Seit dem 1. Januar 2023

Kleinere Pflichtteile.

Der Pflichtteil beträgt heute die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, für Nachkommen wie für Ehegatten und eingetragene Partner. Für Nachkommen waren es bis Ende 2022 drei Viertel. (ZGB Art. 471; AS 2021 312)

Eltern haben keinen Pflichtteil mehr: Nur Nachkommen, Ehegatten und eingetragene Partner schränken ein, worüber jemand frei verfügen kann. (ZGB Art. 470) Das Ziel war, wie das Bundesamt für Justiz schreibt, dass Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können. (BJ, 19. Mai 2021)

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03 / Während einer Scheidung

Wenn eine Ehe zu Ende geht.

Ist beim Tod ein Scheidungsverfahren hängig, verliert der überlebende Ehegatte den Pflichtteil, wenn das Verfahren auf gemeinsames Begehren eingeleitet oder fortgesetzt wurde oder die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. (ZGB Art. 472)

Worüber nicht verfügt wurde, geht an die gesetzlichen Erben. (ZGB Art. 481) Wie die Regeln für eine bestimmte Familie greifen, bestätigt eine Notarin, ein Notar oder ein Rechtsbeistand.

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04 / In Antevo

Bilden Sie den Haushalt ab, den das Gesetz liest.

Antevo Wealth+ bildet mehrere Haushalte und Gesellschaften ab, mit den Begünstigten und der Nachlassstruktur, neben Portfolios, Immobilien und Privatbeteiligungen. Wer erbt, entscheidet es nicht: Das tun das Gesetz, das Testament und Ihre Notarin oder Ihr Notar.

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Quellen

Woher das stammt.

Die veröffentlichte Schätzung hinter der Zahl und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt: Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht auf fedlex.admin.ch, das Bundesamt für Justiz, die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Bundeskanzlei, das Parlament und das IGE. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechts- oder Steuerberatung. Was ein Testament, ein Vertrag oder ein Nachlass verlangt, bestätigt Ihre Notarin, Ihr Notar oder Ihr Rechtsbeistand.

Das Gesetz hat eine Regel für den Fall der Fälle. Kennen Sie sie.

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