Antevo

Erben und vererben / Frage 3

Gibt es in der Schweiz eine Erbschaftssteuer?

Nicht beim Bund: Er erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Kantone tun es, alle ausser Schwyz und Obwalden. Ein überlebender Ehegatte ist in der Regel befreit, direkte Nachkommen sind es in den meisten Kantonen; Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt besteuern sie. Am 30. November 2025 lehnten 78,3 % der Stimmenden eine Erbschaftssteuer des Bundes ab.

Sehen, wie Wealth+ einen Nachlass abbildet 

Antevo Wealth+ · Mehrere Haushalte und Gesellschaften, mit den Begünstigten und der Nachlassstruktur abgebildet

01 / Veröffentlichte Schätzung

Was in einem Jahr weitergegeben wird.

88 Mrd.

Franken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt, nach der Schätzung: fast doppelt so viel, wie die AHV in einem Jahr auszahlt.

1,4 Mrd.

Franken davon dürften als Erbschafts- und Schenkungssteuern an Kantone und Gemeinden gehen, nach derselben Schätzung.

Die Hälfte

aller Erbschaften geht heute an Personen im Rentenalter, hält das Kapitel fest.

Schätzung von Marius Brülhart (Universität Lausanne) im Kapitel «Erbschaftssteuer: Effizient und trotzdem unbeliebt», Sozialalmanach 2023 der Caritas (Caritas-Verlag, Luzern, Januar 2023): rund 88 Milliarden Franken, die 2022 in der Schweiz vererbt und verschenkt wurden. Die Steuerzahl rechnet die 1,23 Milliarden Franken Erbschafts- und Schenkungssteuern, die Kantone und Gemeinden 2019 laut Daten der Eidgenössischen Finanzverwaltung einnahmen, auf 2022 hoch. Es sind die veröffentlichten Schätzungen des Autors, keine Zählung von Antevo.

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02 / Der Kanton entscheidet

Vierundzwanzig Kantone besteuern Erbschaften.

Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Mit Ausnahme von Obwalden und Schwyz erheben alle Kantone eine Erbschaftssteuer, eine Schenkungssteuer alle ausser Luzern, Obwalden und Schwyz. (ESTV)

Die Steuerhoheit liegt beim Wohnsitzkanton der verstorbenen oder der schenkenden Person, ausser für Grundstücke: Sie werden dort besteuert, wo sie liegen. (ESTV)

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03 / Wer zahlt

Die engste Familie meist nicht.

Ein überlebender Ehegatte ist in der Regel befreit; einige Kantone knüpfen Bedingungen daran. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit, Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt besteuern sie, jeder mit eigenem Abzug. (ESTV, Steuerperiode 2025)

Die Sätze steigen mit der Entfernung der Verwandtschaft, und jeder Kanton legt seine eigenen fest; die ESTV veröffentlicht die Regeln jedes Kantons. Was geschuldet ist, bestätigt Ihre Steuerfachperson.

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04 / Die Abstimmung

Eine Bundessteuer, abgelehnt.

Am 30. November 2025 lehnten 78,28 % der Stimmenden und alle Kantone eine Bundessteuer von 50 % auf Nachlässen und Schenkungen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken ab.

Endgültiges Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 über die Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»: 520’173 Ja (21,72 %), 1’874’301 Nein (78,28 %), Stimmbeteiligung 42,95 %; kein Kanton und kein Halbkanton stimmte zu. Bundeskanzlei und Bundesamt für Statistik.

Die Initiative verlangte eine Bundessteuer von 50 % auf Nachlässen und Schenkungen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken, zur Finanzierung der Klimapolitik. Bundesrat und Parlament hatten die Ablehnung empfohlen. (Parlament, 24.082)

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05 / In Antevo

Sehen Sie, wo der Nachlass liegt.

Das meiste entscheidet der Wohnsitzkanton, Grundstücke werden dort besteuert, wo sie liegen. Antevo Wealth+ bildet mehrere Haushalte und Gesellschaften ab, mit den Begünstigten und der Nachlassstruktur, neben Portfolios, Immobilien und Privatbeteiligungen.

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Quellen

Woher das stammt.

Die veröffentlichte Schätzung hinter der Zahl und die Primärquellen zu jedem rechtlichen Punkt: Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht auf fedlex.admin.ch, das Bundesamt für Justiz, die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Bundeskanzlei, das Parlament und das IGE. Einordnung, keine Beratung: Nichts hier ist Rechts- oder Steuerberatung. Was ein Testament, ein Vertrag oder ein Nachlass verlangt, bestätigt Ihre Notarin, Ihr Notar oder Ihr Rechtsbeistand.

Wo Sie wohnen, gehört zum Plan. Was Sie besitzen, auch.

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