Antevo

Glossar / Marke

Nizza-Klassi­fikation

Das internationale System, geschaffen mit dem Abkommen von Nizza von 1957 und verwaltet von der WIPO, das Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen in 45 nummerierte Klassen einteilt. Die geltende Ausgabe, NCL 13-2026, ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Verfasst von Antevo · 19. Oktober 2026

Zum Beispiel

01 / In der Praxis

Illustratives Beispiel; die Namen sind Platzhalter, die Fakten erfunden. Ein Zürcher Start-up will MARKE A in der Schweiz für die Finanzdienstleistungen eintragen, die es über eine Budget-App anbietet. In der geltenden Nizza-Ausgabe sind die Klassen 1 bis 34 Waren und 35 bis 45 Dienstleistungen; Bank- und andere Finanzgeschäfte gehören in Klasse 36. Die Schweizer Anmeldung muss die Waren und Dienstleistungen präzise umschreiben und jeder ihre Nizza-Klasse zuordnen (MSchV Art. 11). Die Grundgebühr deckt bis zu drei Klassen, für jede weitere fällt ein Zuschlag an (MSchV Art. 18 Abs. 2). Für die App selbst braucht es unter Umständen eine eigene Warenklasse; das bestätigt Ihr Rechtsbeistand. Klassen sind eine administrative Einteilung, kein Kollisionstest: Eine Recherche sollte deshalb nicht bei den eigenen Klassen aufhören.

EU. Waren und Dienstleistungen sind nach Nizza zu klassifizieren und klar und eindeutig zu bezeichnen. Klassenüberschriften dürfen nur verwendet werden, wenn sie diesen Anforderungen genügen, und sie erfassen nur ihren Wortsinn. Dieselbe Klasse macht Waren nicht ähnlich, verschiedene Klassen machen sie nicht unähnlich. Die Verlängerung kostet ab der zweiten Klasse eine Gebühr pro Klasse. (UMV Art. 33 Abs. 1–7; Art. 53 Abs. 3)

Vereinigtes Königreich. Jede Anmeldung nennt ihre Nizza-Klasse oder -Klassen und beschreibt die Waren oder Dienstleistungen klar und präzise. Allgemeine Begriffe, auch Klassenüberschriften, erfassen nur, was eindeutig unter ihren Wortsinn fällt. Über die Klassenzuordnung entscheidet das Amt abschliessend. (Trade Marks Act 1994 s.34; Trade Marks Rules 2008 r.8)

USA. Die Klassifikation dient der administrativen Bequemlichkeit des USPTO und erweitert oder beschränkt keine Rechte. Eine Anmeldung in mehreren Klassen bezahlt die Anmeldegebühr einmal pro Klasse. (15 U.S.C. §1112)

Schweiz. Waren und Dienstleistungen sind präzise zu umschreiben und mit ihrer Nizza-Klassennummer zu versehen. Ab der vierten Klasse wird für jede weitere ein Zuschlag fällig. (MSchV (SR 232.111) Art. 11; Art. 18 Abs. 2)

02 / In Antevo

Wo Sie dem Begriff
begegnen.

Die kostenlose Prüfung von Antevo durchsucht über 50 nationale und regionale Register, ohne Konto, und jeder Bericht nennt genau, welche Register durchsucht wurden.

Zur Seite

03 / Verwandte Begriffe

Weiter lesen.

04 / Quellen

Woher das stammt.

Primärquellen für die Definition oben. Einordnung, keine Beratung: Was eine Entscheidung trägt, bestätigt Ihre Beraterin, Ihr Berater oder Ihr Rechtsbeistand.

Eine durchdachte Perspektive
auf Ihre Welt.

Alle Begriffe im Glossar